3i Software Dienstleistungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

3i Software Dienstleistungen GmbH
Eisenhüttelgasse 41 A-2380 Perchtoldsdorf


Gültigkeit

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere veröffentlichten AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, daß im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.


Angebote

An unser Angebot sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

Pläne, Skizzen, Konzepte, Formulierungen und technische, graphische oder sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von 3i, auch wenn für die Präsentation Zahlungen geleistet wurden.


Lizenzen

Sofern in Angeboten, Verträgen oder Auftragsbestätigungen der Begriff "Lizenzen" verwendet wird, ist damit die Erteilung von einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsbewilligungen an 3i Softwaremodulen beschrieben.

Für die Softwareprodukte von 3i wurde die Wort-/Bildmarke markenrechtlich geschützt.
Die Verwendung dieser Marke ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Nutzungsbewilligung gestattet.


Dokumentationen

Dokumentationen von Programmen, Datenbanken oder Dateien werden ausschliesslich elektronisch zur Verfügung gestellt. Gedruckte Versionen werden gegen Aufpreis übergeben.

Die Dokumentation von Abläufen, Strukturen, Prozessen u.ä. erfolgt digital in den entsprechenden Programmen. Die gedruckte oder graphische Darstellung dieser wird gegen Aufpreis erstellt und übergeben.


Dienstleistungen

Die von 3i durchzuführenden Dienstleistungen sind ausschließlich schriftlich im Pflichtenheft des Auftrages zu beschreiben, als Teil des Auftrages zu unterfertigen und schriftlich nach Übergabe abzunehmen. Über das schriftliche Pflichtenheft hinausgehende Dienstleistungen werden separat in Rechnung gestellt.


Preise

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, in Euro und exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls 6 Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt.


Laufende Lizenzgebühren

Die laufenden Gebühren werden quartalsweise im voraus verrechnet. Die Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich, sofern das Produkt nicht mehr zum Einsatz gebracht wird. Die Kündigung hat schriftlich mit einer gleichzeitigen Bestätigung über die Löschung der Programme zu erfolgen.

Zahlungsbedingungen

50 % bei Auftrag, 50 % bei Übergabe.
Der Rechnungsbetrag ist prompt nach Rechnungserhalt fällig. Ein Skontoabzug wird nicht anerkannt.


Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldeten Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 13 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.


Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10.- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5.- zu bezahlen.
Darüber hinaus ist jeder Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, daß infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.


Erfüllungsort - Transport - Gefahrtragung

Erfüllungsort ist prinzipiell der Firmensitz von 3i. Die Leistung ist mit Übergabe der Programme und/oder Daten an den Kunden oder das Transportunternehmen erbracht.

Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
Die Gefahrentragung des Transportes liegt, auch wenn er durch uns veranlaßt wurde, beim Kunden. Geräte, Daten oder Unterlagen des Kunden werden von 3i-Mitarbeitern nur auf Gefahr des Kunden transportiert oder bei 3i gelagert.
Daten und Programme auf kundeneigenen PC s, die 3i aus welchem Grund auch immer übergeben oder überlassen wurden, müssen vom Kunden vor Übergabe gesichert worden sein. 3i haftet für keinerlei Daten- und Programmverluste durch 3i-Tätigkeiten.


Reisekosten

Für die An- und Abreise vom/zum Kunden wird ein adäquates Verkehrsmittel, das für den 3i-Mitarbeiter aufgrund der Tätigkeiten, der zu transportierenden Geräte und der Lage der Kundenlokation optimal erscheint, von 3i gewählt. Für Nächtigungen wird ein adäquates Quartier in unmittelbarer Nähe der Kundenlokation von 3i gewählt. Als Tagsatz und für Kilometergelder werden die gesetzlich anerkannten Sätze angewendet. Reisekosten sind vom Kunden zu tragen und werden nach Aufwand abgerechnet.


Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.


Gewährleistung - Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Die Vermutungsregelung des §924 des ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Übernehmer zu beweisen.

Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist uns vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung ausschließlich durch kostenlose Behebung innerhalb angemessener Frist. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, einer mißlungenen Reparatur oder bei Verzug der Reparatur besteht je nach der Art des Mangels der Anspruch auf Preisminderung bzw. Wandlung.

Die Ware (z.B. Software, Programmcode) ist nach der Übergabe unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Gewährleistung für integrierte Hard- und Softwarekomponenten anderer Hersteller (wie z.B. Microsoft, IBM, etc.) ist ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Titeln Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung sind vom Kunden an diese zu richten.

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschaden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in 12 Monaten nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Allfällige Regreßforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung iSd PHG gegenüber uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Schadenersatz aus dem Titel Folgeschäden und/oder entgangener Gewinn ist ausgeschlossen, insbesonders auch wenn der Schaden durch Eingabefehler von 3i-Mitarbeiter, - sofern kein Vorsatz vorliegt - verursacht wurde.

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung, insbesonders auch gegen Schadenersatzleistungen.

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages.

Die Haftung für Schäden, die durch die gesetzeswidrige Verwendung von 3i Softwareprodukten durch den Auftraggeber entstanden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesonders für Gesetzesverstöße i.S. des Telekommunikationsgesetz, E-Commerce Recht (z.B. E-Commerce Gesetz, Fernabsatzgesetz, etc.), Mediengesetz, Urheberrecht, Datenschutzgesetz, Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, E-Governmentgesetz, Werberecht, etc..


Bestellungen durch 3i

Bestellungen von 3i bedürfen der Schriftform.


Rechtsgültigkeit und Gerichtsstand

UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem gemäß dieser Regeln ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden. Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Der Schiedsort ist Wr. Neustadt. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist deutsch.


Generelle Bestimmungen

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.

Für Vertragspunkte und Rechtssituationen, die in diesen AGB nicht ausdrücklich geregelt wurden, gelten die entsprechenden Punkte der AGB des Fachverbandes für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer Österreich.

Die Ungültigkeit, Unzulässigkeit oder Unausführbarkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragspartner werden solche Bestimmungen durch eine Regelung ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommt.

 

Information zur Speicherung personenbezogener Daten

Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten) zum Zweck der Vertragserfüllung bei der Firma 3i Software Dienstleistungen GmbH gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit bei office@3i-software.at widerrufen werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 


Stand: 8.1.2018